Familienrecht

Wir bieten unseren Mandanten professionelle Unterstützung bei der Bearbeitung familienrechtlicher Fälle. Wir helfen bei der Organisation von persönlichen und Eigentumsangelegenheiten nach dem Zusammenbruch der Ehe. Die Rechtshilfe unserer Anwaltskanzlei deckt auch Fragen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung, dem Kontakt mit Kindern und der Bereitstellung von Lebensgrundlagen für Kinder ab.

Wir beraten Kunden und vertreten ihre Interessen vor Gericht in folgenden Fällen:

  • Scheidung,
  • Trennung,
  • Nichtigerklärung der Ehe,
  • Aufteilung des gemeinsamen Eigentums,
  • Unterhalt (erstmalige Unterhaltsrückforderung, Änderung des Unterhaltsbetrags, Ablauf der Unterhaltsverpflichtung),
  • Vaterschaft begründen oder verweigern,
  • Kontakte zu Kindern knüpfen,
  • elterliche Gewalt (Einschränkung, Suspendierung, Entbehrung),
  • Entscheidung über wichtige Angelegenheiten des Kindes im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern.

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