Erbrecht

Die Anwaltskanzlei führt Erbschaftsfälle hauptsächlich im Rahmen der Regelung des rechtlichen Status von Immobilien durch. Unabhängig davon sind jedoch andere Fälle ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit, in denen alle Rechte und Pflichten nach dem Verstorbenen auf ihre Rechtsnachfolger übertragen werden. In diesem Bereich befassen wir uns hauptsächlich mit Fällen, die Folgendes betreffen:

  • Bestätigung des Erwerbs der Erbschaft (Erbschein) und Erbschaftsabteilung
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Ansprüche auf Zahlung und Ergänzung des Pflichtteils
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Haftung für Erbschulden
  • Schutz der Erbschaft, einschließlich der Sicherung der Erbschaft und des Gegenstandes des Inkasso, des Inventars und des Inventars sowie der Offenlegung von Erbschaftsgegenständen
  • Abrechnung von Erbschafts- und Spendensteuer

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