Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

In der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es häufig verschiedene Arten von Missverständnissen und Streitigkeiten. Um eine Konfliktsituation effizient lösen zu können, ist ein umfassendes Wissen über arbeitsrechtliche Vorschriften und entsprechende Erfahrung erforderlich. Diese Vorteile haben die Anwälte unserer Anwaltskanzlei, die wiederholt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Streitigkeiten beraten und ihre Interessen in Gerichtsverfahren vertreten haben.

Wir beraten unsere Kunden in:

  • Entschädigung für die rechtswidrige Beendigung des Arbeitsvertrags,zur Arbeit zurückkehren,
  • Zahlung der ausstehenden Vergütung (Grundvergütung, zusätzliche Vergütungskomponenten, Vergütung für Überstunden, Zulage für Nachtarbeit)
  • Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses,
  • Vorbereitung und Überprüfung von Dokumenten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: Arbeitsvertrag, Wettbewerbsverbot, Tarifverträge, Arbeitsvorschriften, Vergütungsvorschriften usw.
  • Haftung des Arbeitnehmers für Schäden am Eigentum des Arbeitgebers,
  • Entschädigung und Wiedergutmachung für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit.

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