Versicherungspolicen

Die Anwaltskanzlei befasst sich mit Lebens- und Kapitalversicherungsverträgen mit einem Versicherungskapitalfonds, d. H. Der sogenannten Versicherungspolice. Diese Vereinbarungen kombinieren Elemente einer Lebensversicherung und einer Spar- und Anlageeinlage. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Versicherte zur Zahlung von Prämien, die der Versicherer dann durch die Anlage in Investmentfonds vervielfachen soll. In der Praxis sind Versicherungspolicen für den Versicherten sehr oft nachteilig, weil sie keinen Gewinn generieren und auch zahlreichen Gebühren unterliegen. Diese Verträge sehen die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung des gezahlten Geldes vor, enthalten jedoch häufig auch verbotene vertragliche Bestimmungen, auf deren Grundlage der Versicherer sehr hohe Liquidationsgebühren erhebt. Unsere Anwälte vertreten Verbraucher in Fällen im Zusammenhang mit der Rückforderung der Liquidationsgebühr.

Unsere Aktivitäten bestehen aus:
• Fallanalyse und Definition einer Aktionsstrategie;
• Verhandlungen mit dem Versicherer über die gütliche Erstattung der Liquidationsgebühr;
• Klage vor Gericht einreichen und Mandanten in Gerichtsverfahren vertreten.

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