Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Viele Rechtsakten, die wirtschaftliche Angelegenheiten regeln, enthalten auch strafrechtliche Bestimmungen. Zum Beispiel kann man das Handelsgesetzbuch andeuten. Auch im Strafgesetzbuch befindet sich zahlreiche wirtschaftsrechtliche Bestimmungen, die strafrechtlich geprägt sind.
Die Kanzlei wird dafür sorgen, dass Ihr Geschäfts stets mit dem Gesetz in Einklang steht. Unsere Mitarbeiter werden Sie auch mit volle Engagement vor Gericht verteidigen, jedes Mal wenn die notwendig ist.
Besondere Teil des Strafrechts ist Steuerstrafrecht. Das Steuerstrafgesetzbuch sieht eine strafrechtliche Verantwortlichkeit unter anderem für Steuer- oder Zollvergehen vor. Ein das wichtigste Prinzip dieses Rechtsgebiet ist der Vorrang der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche vor strafrechtlicher Repression. Deshalb richtige Durchführung dieser Sache kann negativen Folgen für Täter erheblich verringern.
In diesem Rechtsgebiet bieten wir sowohl eine Rechtsberatung als auch Verteidigung bei Ermittlung und vor Gericht.
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